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(Zahn-)Arztbewertungsportale können Behandlungsqualität im klinischen Sinne nicht widerspiegeln

Nach der Klage eines Zahnarztes hat der BGH in seinem heutigen Grundsatzurteil entschieden, dass ein Portalbetreiber für abgegebene Bewertungen haftet, wenn er zumutbare Prüfpflichten verletzt.

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