Wegweisend und seiner Zeit voraus

Berlin, 26. Mai 2011 – Zwei Jahre nach dem Inkrafttreten eines Vertrages zur besseren Versorgung von Patienten mit einem Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom (ADS) beziehungsweise einem Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätssyndrom (ADHS) haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) eine positive Bilanz gezogen. Nach Meinung von Dr. Carl-Heinz Müller, Vorstand der KBV, hat sich der Vertrag in seiner Laufzeit bewährt: "Wir freuen uns, dass sowohl die Patienten als auch die teilnehmenden Ärzte und Psychotherapeuten den Vertrag so gut angenommen haben." Susanne Lilie, Geschäftsführerin der KVBW, stellte fest: "Wir haben die Versorgung der Patienten mit AD(H)S in Baden-Württemberg deutlich verbessern können."

Der AD(H)S-Vertrag wurde 2008 in der Vertragswerkstatt der KBV konzipiert und ein Jahr später von der KVBW als bislang einziger KV in Deutschland umgesetzt. "Die KVBW hat hier eine Vorreiterrolle übernommen", sagte Müller. Beteiligt sind die Verbände der Kinder- und Jugendpsychiatrie, der Kinder- und Jugendärzte sowie die Deutsche Psychotherapeutenvereinigung. Beteiligt ist zudem die Vertragsarbeitsgemeinschaft der Betriebskrankenkassen in Baden-Württemberg.

Etwa 1.600 Kinder und Jugendliche waren im ersten Quartal 2011 nach Angaben der KVBW in dem Vertrag eingeschrieben. Gleichzeitig haben 127 Ärzte, 31 Psychiater, 26 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie 13 Psychotherapeuten, insgesamt also 197 Ärzte und Psychotherapeuten, an der interdisziplinären Versorgung teilgenommen.

Ziel des Vertrages ist es, betroffenen Familien einen niederschwelligen Zugang mit klaren Behandlungswegen und festen Ansprechpartnern zu bieten. Gleichzeitig soll ein koordinierter Ressourceneinsatz die Wartezeiten auf geeignete Therapieplätze reduzieren. Müller betonte, dass neben der Verbesserung der Versorgung die Wirtschaftlichkeit der Patientenbehandlung eine Rolle spielt. "Wir wollen mit dem Vertrag auch Doppeluntersuchungen und stationäre Einweisungen vermeiden."

Lilie erläuterte, wie gemeinsam mit den Beteiligten die Ziele im Arbeitsalltag integriert werden. "Jeder Arzt oder Psychotherapeut, der am Vertrag teilnimmt, ist in einem Team eingebunden, dem mindestens ein Kinder- und Jugendarzt, ein Kinder- und Jugendlichenpsychiater und ein Psychotherapeut angehören. In der Zwischenzeit haben sich feste Teamstrukturen herausgebildet. Die Patienten können so abgestimmt zwischen den beteiligten Berufsgruppen behandelt werden." Zudem sei es durch den Vertrag möglich, Eltern und andere Beteiligte wie Schulen und Kindergärten besser zu integrieren.

Aus Sicht von Müller war und ist der Vertrag seiner Zeit voraus. "Wir setzen in der Patientenbehandlung eine Qualität um, die optimal geeignet ist, die Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit AD(H)S zu gewährleisten." Lilie lobte die interdisziplinäre Struktur, die der Vertrag ermöglicht: "In struktureller Hinsicht ist das Versorgungskonzept wegweisend und wird wirksam in die Praxis umgesetzt. Die AD(H)S-Teams bieten eine solide, dezentrale Netzstruktur für die Behandlung der Patienten."

Beide hoben hervor, dass im AD(H)S-Vertrag Kooperation und Vernetzung ohne externe Dienstleister, also ohne Berater und Netzmanager, erfolgt.