Müller: Patienten können von Teamarbeit der Gesundheitsberufe profitieren

Delegation – Die KBV setzt sich für eine sinnvolle Arbeitsteilung in der Praxis und der häuslichen Umgebung der Patienten ein.

Berlin, 17. März 2011 – „Wir sind für eine sinnvolle Arbeitsteilung, die die Pflegekräfte genauso einbezieht wie die Medizinischen Fachangestellten. Die Gesamtverantwortung bleibt beim Arzt. Er kann aber Aufgaben auf Medizinische Fachangestellte und Pflegekräfte übertragen. Davon können alle Beteiligten, auch die Patienten, profitieren.“ Das hat heute der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Carl-Heinz Müller, anlässlich der Beratungen über die Heilkundeübertragungs-Richtlinie im Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) gesagt.
 
Der Gesetzgeber hat in Paragraf 63 Absatz 3c des Fünften Sozialgesetzbuches die Möglichkeit für Modellvorhaben eröffnet und damit eine Diskussion zur Übertragbarkeit von ärztlichen Tätigkeiten auf Pflegekräfte ausgelöst. Der GBA berät derzeit die Richtlinien zur Übertragbarkeit ärztlicher Tätigkeiten.
 
„Die Intention des Gesetzgebers ist richtig. Die Teamarbeit kann den Arzt unterstützen, wenn sie richtig angelegt ist. Arzthelferinnen und Arzthelfer kennen die Geschichte der Patienten und sind meist ihre erste Anlaufstelle. Außerdem sind sie durch Fort- und Weiterbildungen qualifiziert. Wir haben Vertrauen in Medizinische Fachangestellte und Pflegekräfte“, erklärte Müller.
 
„Wir fordern den Gesetzgeber auf, den Partnern des Bundesmantelvertrages – der KBV und dem Spitzenverband der Krankenkassen – eine Richtlinienkompetenz zu übertragen, um die delegationsfähigen Leistungen in der vertragsärztlichen Versorgung zu bestimmen. Alle Beteiligten der Gesundheitsversorgung haben das eine Ziel: den Patienten optimal zu versorgen“, sagte der KBV-Vorstand.
 
 
Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Anhang als PDF und im Internet unter http://www.kbv.de/startseite_medien.html.