KVen sichern Qualität stationärer Mammografien

Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
 
 
Qualitätssicherung – Stationär tätige mammografierende Ärzte in Brustkrebszentren erhalten die Möglichkeit, künftig an Qualitätssicherungsmaßnahmen der KVen teilzunehmen.
 
Berlin, 31. März 2011 – Um ihre fachliche Qualifikation nachzuweisen, können mammografierende Ärzte in Brustkrebszentren ab dem 1. April an Fallsammlungsprüfungen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) teilnehmen. Eine entsprechende Vereinbarung hat die KBV mit der Deutschen Krebsgesellschaft geschlossen. Zudem haben die KBV und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung ihre Qualitätsvereinbarung nach Paragraf 135 Absatz 2 Fünftes Sozialgesetzbuch zur kurativen Mammografie überarbeitet. Demnach gelten ab dem 1. April vereinfachte Bestehenskriterien für die Teilnahme an Fallsammlungsprüfungen.
 
„Die Teilnahme stationärer Ärzte an den Mammografie-Qualitätssicherungsmaßnahmen der KVen zeigt, wie wichtig uns die sektorenübergreifende Sicherstellung einer hochwertigen medizinischen Versorgung in Deutschland ist.“ Das sagte der KBV-Vorstandsvorsitzende, Dr. Andreas Köhler, anlässlich der Vereinbarung mit der Deutschen Krebsgesellschaft.
 
Bei einer Fallsammlungsprüfung werden dem Arzt 200 Mammografieaufnahmen von 50 Patientinnen zur Beurteilung vorgelegt. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn die Qualitätsmerkmale Sensitivität und Spezifität mindestens 90 Prozent betragen beziehungsweise, wenn sie nicht kleiner als die Werte der 2,5 Prozent schlechtesten Prüfergebnisse eines Jahres sind. Bei einer nicht bestandenen Prüfung muss der Arzt innerhalb von sechs Monaten nach Mitteilung des Ergebnisses an einer erneuten Fallsammlungsprüfung teilnehmen.
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Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Anhang als PDF und im Internet unter http://www.kbv.de/startseite_medien.html.
 
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