G-BA für nicht-invasiven Test zum Vorliegen von Trisomien als mögliche Alternative zu invasivem Eingriff
                                    
                                    
                                    
                                    
                                
                                                                
                                Die Inanspruchnahme eines NIPT zulasten der GKV ist erst möglich, wenn 
die verpflichtend vorgesehene Versicherteninformation entwickelt und vom
 G-BA beschlossen wurde. Der Beschluss wird dazu voraussichtlich Ende 
2020 gefasst. Voraussetzung ist zudem, dass das BMG die Beschlüsse nicht beanstandet.
                                
                                                            
mehr s. g-ba.de, s. auch Liposuktion wird befristet Kassenleistung bei Lipödem im Stadium III
                                    19.09.2019