Deutschland im Hanfrausch: Hilfe für alles
                                    
                                    
                                    
                                    
                                
                                                                
                                Aufgrund der fehlenden berauschenden Wirkung von Cannabidiol untersteht die Substanz nicht dem Arzneimittelgesetz und kann als Nahrungsergänzungsmittel vertrieben werden. Die Unternehmen folgen dem Trend und vermarkten die Pflanze in allen erdenklichen Bereichen  ob als natürliches Schmerzmittel speziell für die Frau, als Zellschutz in 
Gesichtscremes oder als Superfood in Müsliriegeln.
                                
                                                            
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                                    15.10.2019