Gesundheitsneuigkeiten aus Sachsen-Anhalt

Ab 2015 gilt nur noch die neue Gesundheitskarte – BARMER GEK bietet einfaches Antragsverfahren

Ab dem 1. Januar 2015 verliert die bisherige Krankenversichertenkarte ihre Gültigkeit. Bei Arztbesuchen und im Krankenhaus benötigt künftig jeder gesetzlich Versicherte die neue elektronische Gesundheitskarte.

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16.10.2014

Bundessozialgericht entschied zugunsten der AOK Sachsen-Anhalt

KASSEL. Für die Behandlung der induratio penis plastica (IPP) bleibt die Op der Standard.Jedenfalls auf Kassenkosten können niedergelassene Ärzte ebenso wie auch Kliniken die schmerzhafte Peniskrümmung nicht mit Stoßwellentherapie behandeln, ...
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16.10.2014

Eröffnung des Kinder-Glaukom-Zentrums in Magdeburg

Experten der Universitätsaugenklinik helfen Kindern mit Grünem Star

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16.10.2014

Fit zu Hause - bis ins hohe Alter

Informationen zur Pflegeversicherung

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16.10.2014

Harzklinikum stellt Ausbildungsangebote vor

Medizinstudenten der Martin-Luther-Universität Halle haben sich am Harzklinikum in Wernigerode über die Angebote für die Ausbildung im Praktischen Jahr (PJ), zur Famulatur (Praktikum) und zur Ausbildung zum Facharzt, informiert. Unter dem ...
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16.10.2014

Passive Sterbehilfe: Keine überhöhten Beweisanforderungen an Patientenwillen

Laut BGH muss nun das Landgericht Chemnitz in Sachsen die früher geäußerten Behandlungswünsche der Patientin nochmals ermitteln und dabei das Selbst­bestimmungsrecht der Frau einerseits mit dem Schutz des Lebens auf der anderen Seite ...
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16.10.2014

Selbsthilfe: Geänderte Abgabetermine für die Förderung in 2015

Die Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfeförderung der gesetzlichen Krankenkassen in Sachsen-Anhalt hat die Selbsthilfegruppen, die Selbsthilfekontaktstellen und die Landesverbände in 2014 mit insgesamt 578.000 Euro gefördert. „Damit sichern wir ...
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16.10.2014

Akademien fordern Konsequenzen aus der Ebolavirus-Epidemie

Um auf zukünftige Ausbrüche besser vorbereitet zu sein, ist die medizinische und die sozialwissenschaftliche Forschung zu stärken.mehr s. leopoldina.org
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15.10.2014

Bundessozialgericht bestätigt Mindestmenge von 50/Jahr für Knie-TEP

Die Einschätzung des G-BA sei vertretbar, dass eine Mindestmenge von 50 Knie-TEP im Kalenderjahr pro Betriebsstätte die Güte der Versorgung fördert.mehr s. g-ba.de und Dr. Klakow-Franck ea (2006) zur Qualitätssicherung: Übers Knie ...
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15.10.2014

Die Zeit für die Delegation und Substitution ärztlicher Leistungen ist gesellschaftlich reif

Prof. Resch, GF des Deutschen Instituts für Gesundheitsforschung in Bad Elster: Die noch vorhandenen Ängste bei vielen ärztlichen Kollegen, aus Delegation könne Substitution werden, seien häufig irrationalmehr s. aerztezeitung.de
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15.10.2014