Bittere Enttäuschung bei den mitteldeutschen KVen wegen der unterbliebenen Angleichung der Vergütungen

Das Versorgungsgesetz bedeutet bei der Vergütung der Vertragsärzte eine Kehrtwende: Die Honorarkonvergenz wird aufgegeben. Die Ausgangslage in den KVen variiert stark.

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