Landesschiedsamt lehnt Plus von 17 Prozent in Thüringen ab

WEIMAR (rbü). Das Landschiedsamt Thüringen hat die Forderung der Kassenärztlichen Vereinigung nach einer 17-prozentigen Erhöhung der Gesamtvergütung zurückgewiesen. Damit erhalten die Thüringer Vertragsärzte in diesem Jahr zumindest die gesetzlich vorgesehene Steigerung von knapp vier Prozent.

Die KV Thüringen hatte die Honorarverhandlungen mit den Krankenkassen Ende Februar für gescheitert erklärt und das Schiedsamt angerufen, weil sie die Berücksichtigung der in Thüringen höheren Morbidität bei der Vergütung durchsetzen wollte. KV-Geschäftsführer Sven Auerswald kündigte weitere rechtliche Schritte an.

Die Aussetzung der Berücksichtigung von Morbidität bei der Vergütung in den Jahren 2011 und 2012 ist nach einem Rechtsgutachten im Auftrag der KV verfassungswidrig. Den "Systembruch mit dem solidarischen Krankenversicherungssystem" wolle man nun vor das Bundesverfassungsgericht bringen. "Das wird ein sehr langer und steiniger Weg", so Auerswald, ob er gelinge, sei unklar.

Der zweite Streitpunkt zwischen beiden Parteien - die Vergütung extrabudgetärer Leistungen - wurde vom Schiedsgericht auf Mai vertagt. Die KV lehnt die geplante Budgetierung ambulanter Operationen strikt ab.