Interview mit Paul-Friedrich Loose
Landesgeschäftsführer der BARMER GEK zum neuen Transplantationsgesetz
Standort info: Das neue Transplantationsgesetz hat den Bundesrat 
passiert. Ab sofort sind die Krankenkassen verpflichtet ihre Versicherten zu 
fragen, ob sie Organspender werden möchten. Wie wird das ablaufen und bedeutet 
das nicht wieder einen riesigen Verwaltungsaufwand für die Kassen? 
Loose: Das ist ein Verwaltungsaufwand, den wir gerne in Zukunft 
tragen. Die BARMER GEK begrüßt ausdrücklich das Ziel des Gesetzes, die 
Aufklärung über Organspenden zu intensivieren. Der Mangel an Informationen ist 
offenbar ein wesentlicher Grund für die Zurückhaltung vieler Menschen, ihre 
Organspendebereitschaft zu erklären und zu dokumentieren. Das neue 
Transplantationsgesetz sieht künftig die "Entscheidungslösung" vor. Das heißt, 
wir sollen alle Mitglieder ab 16 Jahren unmittelbar nach Inkrafttreten des 
Gesetzes und danach in regelmäßigen Abständen schriftlich über die Organspende 
informieren und sie dazu ermuntern, ihre Entscheidung mit einem 
Organspendeausweis zu dokumentieren. Die im Spendeausweis getroffene Wahl soll 
in einem späteren Schritt dann auch auf der elektronischen Gesundheitskarte 
gespeichert werden können. 
Standort info: Auch weiterhin gilt in Deutschland die sogenannte 
"erweiterte Zustimmungsregelung". Was bedeutet das? 
Loose: Das 
bedeutet, ohne eine Einverständniserklärung des Spenders ist keine Organentnahme 
möglich. Der Zusatz "erweitert" meint, dass auch die Angehörigen eines 
Verstorbenen erklären können, dass der Betroffene mit einer Organspende 
einverstanden wäre, auch wenn kein Spenderausweis vorliegt. 
Standort info: Früher gab es oft Probleme bei Lebendspenden zwischen 
der Kasse des Empfängers und der des Spenders. Hat sich da etwas verändert? 
Loose: Ab sofort gilt ein verbesserter Versicherungsschutz für 
Lebend-Spender. So hat jeder von ihnen künftig einen Anspruch gegen die 
Krankenkasse des Empfängers. Das gilt insbesondere für die Krankenbehandlung, 
aber auch für Vor- und Nachbetreuung und Krankengeld in Höhe des 
Nettoverdienstes. Zudem wird der Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen 
Unfallversicherung erweitert. 
Standort info: Gibt es noch weiter wichtige Veränderungen? 
Loose: Eine weitere Neuerung ist die flächendeckende Einführung von 
Transplantationsbeauftragten in Kliniken mit Intensivstationen. 
Transplantationsbeauftragte sind Ärzte, zu deren Aufgaben es gehört, auf in 
Frage kommende Organspender aufmerksam zu machen, Gespräche mit deren 
Angehörigen zu führen und das Klinikpersonal fortzubilden.
Standort info: Haben sie eigentlich einen eigenen Organspendeausweis? 
Loose: Ja, und zwar aus tiefster Überzeugung. Mit einer 
Organspende kann ich Menschen in existenziellen und lebensbedrohlichen Notlagen 
helfen. 
Standort info: Was würden sie jemanden raten, der sich noch nicht 
entschieden hat? 
Loose: Es ist eine persönliche Entscheidung, 
die es in jeglicher Form zu akzeptieren gilt. Es ist nur wichtig sich zu 
entscheiden. Dafür oder dagegen. Damit würde man seinen Angehörigen in 
dramatischen Lebenssituationen weiter helfen. Wer möchte schon selbst als 
Elternteil, als Ehegatte oder als Kind über Organspenden eines nahen Angehörigen 
entscheiden.
