EuGH gibt der AOK Sachsen-Anhalt im Streit mit einem Hersteller weitgehend Recht
Hersteller von Herzschrittmachern und ähnlichen medizinischen Geräten müssen umfassend für Produktfehler geradestehen.
Hersteller von Herzschrittmachern und ähnlichen medizinischen Geräten müssen umfassend für Produktfehler geradestehen.