Derzeit unterscheiden sich die Kosten für Behandlungen, die prinzipiell sowohl stationär als auch ambulant möglich wären, teilweise erheblich

Die Spannbreite der Mehrkosten der stationären gegenüber der ambulanten Behandlung reicht von etwas über 10% bis zum 16,6-fachen. Die Gegenüberstellung orientiert sich dabei jeweils an den häufigsten Diagnosen und Prozeduren, die Krankenhäuser bei Abrechnung der entsprechenden DRG-Fallpauschalen dokumentieren.


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