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Fast 200.000 Menschen in Deutschland starben in den vergangenen 10 Jahren an Erkrankungen, gegen die es eine Impfung gibt

Die Bundesregierung erklärt dazu: „Eine Verpflichtung zur Teilnahme an Schutzimpfungen würde in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit nach Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz eingreifen.“ In dieses Grundrecht dürfe der Staat nur eingreifen, um Leben und Gesundheit anderer Menschen „vor einer schweren Gefährdung durch übertragbare Krankheiten zu schützen".


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