G-BA für nicht-invasiven Test zum Vorliegen von Trisomien als mögliche Alternative zu invasivem Eingriff

Die Inanspruchnahme eines NIPT zulasten der GKV ist erst möglich, wenn die verpflichtend vorgesehene Versicherteninformation entwickelt und vom G-BA beschlossen wurde. Der Beschluss wird dazu voraussichtlich Ende 2020 gefasst. Voraussetzung ist zudem, dass das BMG die Beschlüsse nicht beanstandet.


mehr s. g-ba.de, s. auch Liposuktion wird befristet Kassenleistung bei Lipödem im Stadium III