ÄKSA-Fortbildung "Informationen rund um das Rezept" am 8.6. in Halle
Gemeinsame Fortbildung von Ärztekammer und Kassenärztlicher Vereinigung Sachsen-Anhalt
Magdeburg/Ärztekammer. Rezepte gehören zum Praxisalltag. Wenn diese Verordnungen in der Apotheke eingelöst werden, kann aus dem eigentlichen Routinevorgang ein zeitraubendes Ereignis werden. Immer dann, wenn auch nur Kleinigkeiten falsch ausgefüllt worden sind oder manchmal einfach ein Kreuz nicht richtig gesetzt worden ist, müssen Arzt und Apotheker erneut in Kontakt treten. Oft sind es wirklich nur kleine Unaufmerksamkeiten, wie eine unzureichende Angabe der Dosierung und Einnahmedauer eines Antibiotikums, die zu unnötigem Mehraufwand bei Arzt und Apotheker führt, erklärt Dr. Simone Heinemann-Meerz, Präsidentin der Ärztekammer Sachsen-Anhalt.
Um diesen Mehraufwand künftig zu minimieren, wird das Thema Alle wichtigen Informationen rund um das Rezept einen ersten Schwerpunkt auf der Tagesordnung der nächsten gemeinsamen Fortbildung von Ärztekammer und Kassenärztlicher Vereinigung Sachsen-Anhalt in Halle bilden.
Als Referent ist der Apotheker und Vizepräsident der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt, Dr. Lars Mohrenweiser, eingeladen. Themen wie Rabattverträge, Reimporte und die Importregelung wird der Praktiker beleuchten. Viele Ärzte wissen nicht, dass wir per Gesetz verpflichtet sind, die preisgünstigsten Medikamente abzugeben. Ansonsten werden wir von den Krankenkassen in Regress genommen, so der Apotheker im Vorfeld der Veranstaltung
Einen zweiten inhaltlichen Schwerpunkt bildet die korrekte Dokumentation von Todesbescheinigungen. Mit vielen formalen Fragen und etlichen Fallstricken sehen sich die Ärzte beim Erstellen der Bescheinigungen konfrontiert. Die Leichenschau ist der letzte Dienst des Arztes am Patienten. Da ist es umso wichtiger, dass alle Formalitäten zur korrekten Dokumentation bis hin zum Ausstellen der Todesbescheinigung richtig vorgenommen werden, erklärt die Präsidentin.
Dr. Dankwart Stiller, Facharzt für Rechtsmedizin, Oberarzt und Prosektor am Institut für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Halle, kennt bestehende Unsicherheiten in der Ärzteschaft. Anhand zahlreicher Fallbeispiele informiert er zu Leichenschaubericht und Todesbescheinigung. Gerade wenn Ärzte den verstorbenen Patienten bei der Leichenschau erstmals sehen, sind viele offene Fragen zu klären. Aus der Sicht der 2. Leichenschau vor Feuerbestattungen benennt der Praktiker, welche Fehler und Versäumnisse am Verstorbenen auftreten können.
Die gemeinsame Fortbildung von Ärztekammer und Kassenärztlicher Vereinigung Sachsen-Anhalt findet am:
Mittwoch, den 08. Juni 2016 von 16:00 bis 19:00 Uhr
in der Heidemensa, Theodor-Lieser-Str.7,
06120 Halle(Saale)
statt. Anmeldungen sind noch kurzfristig möglich und gern gesehen.