Neue Regelungen für Besucher:innen an der Universitätsmedizin Magdeburg

Aufgrund der ansteigenden 7-Tagesinzidenzen gilt ab Montag, dem 11. Juli 2022, auf dem Gelände der Universitätsmedizin folgende Regelung für den Besuch der stationär behandelten Patient:innen:
 
Ab dem ersten Tag des stationären Aufenthaltes ist täglich pro Patient:in ein:e Besucher:in für eine Stunde erlaubt.
 
Besuchszeiten:
Montag bis Freitag: 15:00 - 18:00 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertage: 10:00 - 15:00 Uhr
 
Zusätzliche Besuche sind in begründeten Ausnahmen und nach Rücksprache mit der jeweiligen Station erlaubt (z.B. Besuche der Eltern bei Kindern unter 18 Jahren, Besuche von schwerstkranken Patient:innen, Begleitperson im Kreißsaal).
 
Unabhängig vom Impf- oder Genesenen-Status müssen alle Besucher:innen einen maximal 24 h alten negativen COVID19-Test vorlegen. Dieser ist beim Betreten der jeweiligen Station unaufgefordert am Stationsstützpunkt vorzuzeigen.
 
Liegt kein gültiges Testergebnis vor, haben Besucher:innen die Möglichkeit, im UMMD Coronatestzentrum auf dem Klinikgelände (im Haus 59) einen Antigen-Schnelltest durchführen zu lassen:
https://www.med.uni-magdeburg.de/testzentrum.html
 
 
Öffnungszeiten des UMMD Coronatestzentrums:
 
Montag bis Freitag: 7:00 - 9:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertage: 10:00 - 12:00 Uhr
 
Um Wartezeiten zu vermeiden, sollten Antigen-Tests, wenn möglich, bereits vor dem Besuch extern durchgeführt werden.
 
In diesem Zusammenhang gilt es zu beachten, dass auf Grund der geänderten Testverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit die bislang kostenlosen Tests nur noch in Ausnahmen vollumfänglich oder mit einem selbst zu tragenden Eigenanteil übernommen werden können.
 
Für Besucher:innen gilt zudem die FFP2-Maskenpflicht in allen Gebäuden und während der gesamten Besuchszeit!
 
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich die Regelung ausschließlich auf Besucher:innen beschränkt. Wer die Universitätsmedizin wegen einer Untersuchung; Behandlung oder eines Arztgespräches aufsuchen möchte, kann dies auch weiterhin vornehmen.