Der „Tag des brandverletzten Kindes“ am 7. Dezember

Die Universitätsmedizin Magdeburg beteiligt sich am „Tag des brandverletzten Kindes“ und macht aufmerksam auf die Gefahren von Brandverletzungen.

Der diesjährige „Tag des brandverletzten Kindes" am 7. Dezember 2023 widmet sich dem Motto „Brandheiß! Brandgefährlich! Brandverletzt!". Initiiert wurde dieser Tag von Paulinchen e.V., einer Organisation, die vor 30 Jahren gegründet wurde. Seitdem bietet sie deutschlandweit eine Anlaufstelle, an die sich Familien mit brandverletzten Kindern und Jugendlichen jederzeit wenden können. Jahr für Jahr benötigen in Deutschland über 30.000 Kinder unter 15 Jahren ärztliche Versorgung aufgrund von Verbrennungen und Verbrühungen. Etwa 7.500 Kinder erleiden derart schwere Verletzungen, dass eine Behandlung im Krankenhaus erforderlich ist. Aus diesem Grund lenkt Paulinchen e.V. zusammen mit zahlreichen Kooperationspartnern in diesem Jahr den Fokus besonders auf potenziell brandgefährliche Unfallursachen, die zu Brandverletzungen führen können.

Privatdozent Dr. med. Salmai Turial, Chefarzt der Abteilung für Kinderchirurgie, Kindertraumatologie und Kinderurologie an der Universitätsmedizin Magdeburg, möchte die Aufmerksamkeit auf potenzielle Gefahren lenken. Er appelliert an Eltern und Betreuungspersonen, die Umgebung von Kindern sorgfältig zu überprüfen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen entsprechend anzupassen. Dr. Turial erklärt: „Im täglichen Leben lauern zahlreiche Gefahren, wie etwa heiße Getränke oder unbeaufsichtigte Kerzen. Ich appelliere an Eltern, entsprechende vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen.“ Privatdozent Turial fügt hinzu: „In der täglichen Praxis unseres Klinikbetriebs sehen wir bedauerlicherweise häufig Fälle, bei denen Säuglinge und Kinder aufgrund von Verbrühungen und Verbrennungsunfällen eingeliefert werden. Die Auswirkungen auf unsere jungen Patienten sind gravierend, und die erforderlichen Rehabilitationsmaßnahmen können über einen langen Zeitraum hinweg notwendig sein, wobei Narbenbildung leider mögliche Folgen von Verbrennungen sind.“

Privatdozent Turial empfiehlt im Notfall folgende Schritte zu tun: „Bewahren Sie zunächst Ruhe und wählen Sie sofort den Notruf 112. Verständigen Sie den Rettungsdienst, falls Ihr Kind eine schwere Verbrennung oder Verbrühung erlitten hat. Bei geringfügigen Verletzungen suchen Sie bitte Ihren Kinderarzt oder Ihre Kinderärztin auf."

Folgende Maßnahmen können betroffene Eltern sofort ergreifen:

Ø Bei Verbrennungen: Die eingebrannte Kleidung sollte nicht entfernt werden.

Ø Bei Verbrühungen: Die durchnässte Kleidung, einschließlich der Windel, sofort ausziehen.

Ø Im Falle eines Feuers: Flammen durch Wälzen am Boden, Verwenden einer Decke oder Löschen mit Wasser bekämpfen.

Ø Bei Stromverletzungen: Den Stromkreis sofort abschalten.

Ø Kühlung: Zur Schmerzlinderung kleinerer Verbrennungswunden etwa 10 Minuten lang mit handwarmem Wasser (ca. 20 °C) kühlen, bis der Rettungsdienst eintrifft.

Ø Wichtig: Aufgrund der Gefahr der Unterkühlung nur die verletzten Stellen kühlen und niemals das gesamte Kind kalt abduschen.

Ø Nicht kühlen bei großflächigen Verletzungen (mehr als 15 % der Körperoberfläche), bei Neugeborenen, Säuglingen und bewusstlosen Personen.

Ø Achtung: Niemals Hausmittel wie Mehl, Zahnpasta oder Öl auf Brandwunden anwenden.