Neue G-BA-Regelung zur stationären Versorgung

Um die stationäre Notfallversorgung auch in strukturschwachen Regionen zu stärken, werden alle Krankenhäuser, die die Voraussetzungen für den Erhalt von Sicherstellungszuschlägen erfüllen, mindestens als Basisnotfallversorgungskrankenhäuser eingestuft.


mehr s. g-ba.de // DKG: Ob ein Krankenhaus in der Intensivvorhaltung 4 oder 6 Beatmungsplätze zur Verfügung hält, kann kein Ausschlusskriterium für die Anfahrt des Rettungswagens mit Patienten in Not sein und Krankenhäuser fürchten um ihre Notaufnahmen, s. auch Zukünftig auch Sicherstellungszuschläge für Geburtshilfe möglich: Fahrzeit soll nicht mehr als 40 min betragen und DKG: Bedingungen sind zu restriktiv