Extrakorporale Stoßwellentherapie wird zukünftig auch bei der ambulanten Fersenschmerz-Behandlung von der GKV bezahlt

Die ESWT darf zukünftig bei Patienten eingesetzt werden, bei denen der Fersenschmerz die gewohnte körperliche Aktivität über mindestens 6 Monate eingeschränkt hat und während dieser Zeit unterschiedliche konservative Therapieansätze sowie Maßnahmen wie Dehnübungen und Schuheinlagen ohne relevante Beschwerdebesserung angewandt wurden.


mehr s. g-ba.de