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KBV-Arzneimittelkonzept gibt dem Arzt seine Therapiefreiheit zurück
Arzneimittel – KBV-Vorstand Müller widerlegt die Kritik des NAV Virchow-Bunds an reinen Wirkstoffverordnungen.
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Berlin, 25. Februar 2010 - Zu der heutigen Presseverlautbarung des NAV Virchow-Bunds erklärt der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Carl-Heinz Müller:
"Leider hat der NAV Virchow-Bund das Konzept der KBV offenbar nicht verstanden. Der Vorwurf, die Ärzte würden ihre Therapiehoheit aufgeben, wenn sie, wie von der KBV vorgeschlagen, in erster Linie Wirkstoffe verordnen statt konkrete Präparate, ist falsch. Das Gegenteil ist der Fall. Gerade dadurch, dass Ärzte nicht mehr richtgrößengesteuert verordnen müssen, werden sie von den Ketten des Kostendrucks befreit und können die Versorgung besser steuern. Dabei werden sie geleitet von den Grundsätzen einer evidenzbasierten und indikationsgerechten Patientenversorgung. Das bedeutet mehr ärztliche Therapiesicherheit, weniger implizite Rationierung, mehr Unabhängigkeit und Therapiefreiheit sowie ein geringeres wirtschaftliches Risiko. Die Praktikabilität der Wirkstoffverordnung ist auch daran erkennbar, dass einige regionale Arzneimittelvereinbarungen diese bereits empfehlen. In therapeutisch begründeten Ausnahmefällen sollen Ärzte übrigens auch in Zukunft konkrete Medikamente verordnen können. Auch die Befürchtung, dass mögliche Einsparungen bei den Arzneimittelkosten direkt an die Krankenkassen gehen und dort versickern werden, teilen wir nicht. Natürlich müssten erzielte Einsparungen an die Beitragszahler zurückgegeben werden."
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