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Ärzte dürfen nicht für Verordnungskosten haftbar gemacht werden

Arzneimittel – KBV-Vorstand Müller bestätigt Schwierigkeit für KVen, Medikamentenausgaben zu steuern und erinnert zugleich an Schutzfunktion für Ärzte.

Kassenärztliche Bundesvereinigung

Berlin, 25. Februar 2010 - Der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Carl-Heinz Müller, hat Verständnis gezeigt für die Ankündigung der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL), ab 2011 keine Arzneimittel-Rahmenvereinbarungen mehr zu schließen. In Berlin sagte er:

"Wir stimmen mit der KVWL darin überein, dass durch zahlreiche gesetzliche Änderungen in den vergangenen Jahren mittlerweile Krankenkassen, Arzneimittelhersteller und andere Marktteilnehmer wesentlich mehr Einfluss auf die Ausgabenentwicklung bei Arzneimitteln haben als die Ärzte. Dennoch wird von Letzteren erwartet, dass sie die volle Verantwortung für die Kosten der Arzneimitteltherapie tragen. Das ist es, was den Kolleginnen und Kollegen die Freude an ihrem Beruf nimmt. Die KBV fordert daher in ihrem politischen Programm zur Neuausrichtung der Arzneimittelversorgung eine klare Aufteilung von Versorgungsmanagement und Ausgabenmanagement. So lange dies nicht der Fall ist, setzen wir auf eine vernünftige Partnerschaft mit den Krankenkassen, wenn es um entsprechende Rahmenvereinbarungen geht. Immerhin ist es uns gelungen, mit den in den vergangenen Jahren auf Bundesebene geschlossenen Vereinbarungen die Vertragsärzte besser vor Regressen zu schützen."

Die KVWL hatte am Dienstag bekannt gegeben, im kommenden Jahr keine Rahmenvereinbarungen zur Verordnungssteuerung mit den Krankenkassen abzuschließen. Begründet hatte sie dies unter anderem mit fehlenden Einflussmöglichkeiten auf das Verordnungsverhalten, etwa im Rahmen von Verträgen, die ohne die KV abgeschlossen wurden, und daraus resultierenden fehlenden Berechnungsgrundlagen.


 
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